ATLAS-Release 10.2
EDI-Implementierungshandbuch 10.2.8
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Einfuhr (Classic)
Technischer Nachrichtentyp:
Nachrichtenversion:
ECFCPF
F.1.3
Fachlicher Teil
Feldbeschreibung
     
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Verkehrszweig an der Grenze
Verkehrszweig
257
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XML-Angaben
XML-Abbildung:
Body/GoodsItem/BorderTransportMeans/Mode
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Feld-Angaben
Feld-Format:
an1
max. Feld-Wiederholung:
1
Codeliste:
-
Inhalt
Schlüssel für die Art des Verkehrszweiges
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Prüfungen
Feldstatus:
Bedingtes Mussfeld
Technische Prüfungen:
Eine Angabe ist stets zulässig.

Die Angabe ist erforderlich, wenn das Feld "Nachrichtenfunktion" den Wert '36' beinhaltet.

Die zulässige Art des Verkehrszweigs hängt vom grenzüberschreitenden Beförderungsmittel ab. Folgende Kombinationen sind zulässig:
Art des Beförderungsmittels an der Grenze: '01' oder '05'
-> Verkehrszweig an der Grenze: '3'
Art des Beförderungsmittels an der Grenze: '02'
-> Verkehrszweig an der Grenze: '1' oder '8'
Art des Beförderungsmittels an der Grenze: '03'
-> Verkehrszweig an der Grenze: '2'
Art des Beförderungsmittels an der Grenze: '04'
-> Verkehrszweig an der Grenze: '4'
Art des Beförderungsmittels an der Grenze: '06'
-> Verkehrszweig an der Grenze: '1', '2', '3', '4', '5', '7', '8' oder '9'
Art des Beförderungsmittels an der Grenze: '07'
-> Verkehrszweig an der Grenze: '5', '7' oder '9'
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Bemerkungen
Es ist die Art des Verkehrszweigs entsprechend des aktiven Beförderungsmittels, mit dem die Waren in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht worden sind, anzugeben.

Wird mit einer Erst-EGZ keine Angabe übermittelt, dann wird bei der Einarbeitung der Erst-EGZ die Angabe aus dem Feld "CFCREC.Verkehrszweig an der Grenze" (Mussfeld in vZA/AZ) übernommen.
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Externe Verweise
MZSW
Titel II, Abschnitt III, Feld 25
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IT-Verfahren ATLAS - EDI-Implementierungshandbuch
Dokument:
Feldbeschreibung
Dokumentenversion:
10.1.15
 
Generierungsdatum:
12.08.2026
Herausgabedatum:
02.05.2025